Die Ausbildung zum Fahrlehrer findet auch in einer Ausbildungsfahrschule statt (zusätzlich zur Fahrlehrerausbildungsstätte). Ausbildungsfahrlehrer, die an einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden, müssen an einem Einweisungsseminar teilgenommen haben. Sofern ein Berufsverband der Fahrlehrer dieses Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer anbietet, bedarf es hierfür der Anerkennung durch die örtlich zuständige Regierung.