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Die Bezeichnung steht für eine statistische Ereignisgröße. Zum Beispiel bedeutet ein HQ/HN 100 ein Hochwasser und dessen Auswirkungen, welches sich statistisch alle 100 Jahre ereignet. Ein HQ/HN 30 ist dann ein Ereignis statistisch wiederkehrend alle 30 Jahre usw.
Die Angaben auf den Karten beziehen sich also auf die Wassermengen, die in den Fällen dann anfallen:
Jährlichkeit | HN30 | HN50 | HN100 |
---|---|---|---|
Regenmenge [mm] | 50,6 | 54,8 | 60,5 |
Regendauer [h] | 3 | 3 | 3 |
Intensität [mm/h] | 16,9 | 18,2 | 20,6 |
Achtung: Das bedeutet aber nicht, dass es so sein muss. Z. B. ein sogenanntes HQ/HN 100 oder HQ/HN 30 kann sich zweimal kurz hintereinander und dann in unserer Lebenszeitspanne evtl. nicht mehr ereignen.
Sorgen Sie rechtzeitig für eine eigene persönliche Grundausrüstung. Ihre Grundausrüstung sollte mindestens aus folgenden Gegenständen bestehen:
Wenden Sie sich bitte an die:
Marktverwaltung Tel.: 08238 3004-36 ebenso bei nicht mehr verwendbarem Gras und Heu aus der Landwirtschaft.
Marktverwaltung Tel.: 08238 3004-40
Was tun bei Öldämpfen?
Was ist zu tun:
nicht rauchen, kein offenes Feuer, Lüften mit starken Luftaustausch.
Generelle Hinweise:
Lassen Sie sich vom Fachmann in Sachen Haustechnik und Bau beraten und denken Sie bitte auch an eine ausreichende Versicherung (Elementar – Schadensversicherung). Lassen Sie sich eine Ablehnung schriftlich geben.
Heizungsanlagen sowie wichtige elektrische Installationen, wie z.B. Stromverteilerkästen, sollten in den Obergeschossen hochwassersicher installiert werden. In häufiger von Hochwasser betroffenen Kellerbereichen sollten darüber hinaus auch untergeordnete elektrische Installationen wie Steckdosen oder Kleingeräte möglichst hoch über dem Fußboden angebracht werden, um auch hier frühzeitige Beschädigungen vermeiden zu können. Heizungs- und Stromkreisläufe in den im Hochwasserfall betroffenen Räumen müssen getrennt abschaltbar bzw. gesichert sein.
Zur Vermeidung von Schäden ist das gewaltsame Einströmen des Wassers in hochwassergefährdete Räume, in denen sich Gaszähler, Druckreglergeräte, Gasleitungsanlagen und Gasgeräte befinden, durch Schutzvorrichtungen möglichst zu verhindern. Gasbeheizte Wärmeerzeuger, die im Keller oder unter dem Hochwasserspiegel installiert wurden, sind rechtzeitig von eingetragenen Installationsunternehmen außer Betrieb zu nehmen. Die Gasleitung ist dicht zu verschließen und der ausgebaute Wärmeerzeuger sollte zu einem nicht hochwassergefährdeten Platz gebracht werden. Gegenstände, die im Hochwasser durch Schwimmen oder Umstürzen die Gasanlage beschädigen könnten, sind aus dem Zählerraum zu entfernen oder sicher zu befestigen. Die Gasleitungen im hochwassergefährdeten Bereich sind sicher zu befestigen und es empfiehlt sich, diese gegen Korrosion besonders zu schützen. Es wird empfohlen, die Gasleitungen in verzinktem Rohrmaterial zu verlegen oder die Leitungen mit einem Schutzanstrich zu versehen. Unmittelbar nach dem Rückgang des Hochwassers sind die betroffenen Gasanlagen einer sorgfältigen Prüfung, möglichst durch einen Installations- oder Heizungsfachbetrieb zu unterziehen, um eventuelle Hochwasserschäden sofort festzustellen.
Als problematisch haben sich auch nicht überdachte Kelleraußen-abgänge erwiesen. Bei Starkregenereignissen staut sich hier häufig Niederschlagswasser, das direkt einregnet und/oder über mit dem Garten bündige oder zu niedrige Umwehrungen in den Abgang läuft. Diese Außenabgänge haben häufig Abläufe, die Niederschlagswasser unter der Bodenplatte des Abgangs in eine Kiesschüttung versickern, die bei Starkregenereignissen das einlaufende Wasser nicht mehr aufnehmen kann. Als Folge staut sich das einlaufende Wasser und dringt über die Kelleraußentüre in den Keller ein.
Dasselbe Problem tritt auf, wenn der Ablauf des Kelleraußenabgangs zwar an den Kanal angeschlossen, jedoch nicht gegen Rückstau gesichert ist. In diesem Fall kann es passieren, dass bei einem immer möglichen Rückstau im Kanal, Wasser aus dem Ablauf gedrückt wird und ebenfalls über die Kelleraußentür in den Keller eindringt.
Abhilfe schafft hier eine Überdachung des Kellerabganges, erforderlichenfalls verbunden mit einer Erhöhung der Umwehrung und einer Rückstausicherung des Ablaufes im Kellerabgang. Schwierig-keiten bereitet bei einer Überdachung des Kellerabganges oft, dass im Erdgeschoss über dem Kellerabgang Fenster angeordnet sind und bei einer Befestigung der Überdachung unterhalb dieser Erdgeschoss-fenster die erforderliche Stehhöhe auf der Kellerabgangstreppe nicht mehr eingehalten werden könnte. Doch auch für diese Fälle gibt es Lösungen mit Schiebeelementen (siehe Abbildung)
2. Schutz der Außenwände
Damit kein Wasser durch die Außenwände sickern kann, sollte das Gebäude abgedichtet werden. Dabei ist zu beachten, dass Hochwasserschutz und Wärmedämmung, bauphysikalisch gesehen, klassische Konfliktpunkte sind. Denn was für den Hochwasserschutz richtig ist (z. B. dichte Materialien, keine Öffnungen) hat für den Wärmeschutz negative Auswirkungen (keine Belüftung, schlechte Wasserdampfdiffusion, gute Wärmeleitfähigkeit = schlechte Wärmedämmwirkung).
Die Auswahl der Außenfassaden ist nach einem Abwägungsprozess vorzunehmen, bei dem folgende Kriterien berücksichtigt und gegenübergestellt werden:
Diese Kriterien gelten für einen Neu- und Altbau. Für die Gestaltung des baulichen Hochwasserschutzes müssen jeweils Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Im Falle nicht ausreichend abgedichteter Außenwände ist im Gebäude mit durchsickerndem Wasser zu rechnen. Insbesondere Undichtigkeiten im Bereich von Fugen oder Wandanschlüssen können hier zu einem nennenswerten Wasserandrang führen.
Als Abdichtung ist die Verkleidung der Außenhaut mit einem Sperrputz (z. B. Zementputz) oder mit Steinzeugfliesen zu empfehlen. Dabei ist auf eine sorgfältige Bauausführung zu achten. Insbesondere erfordert die Ausbildung von Fugen (Fliesenfugen, Dehnungsfugen) höchste Sorgfalt.
In den potentiell gefährdeten Sockelbereichen empfiehlt sich die Verwendung von Kunststoffdämmmaterialien mit geschlossen zelligem Porenaufbau, die nur relativ geringe Wassermengen aufnehmen.
3. Rückstau aus dem öffentlichen Kanal
Kanäle, die Schmutz- und Niederschlagswasser abführen, leiten diese Wassermengen normalerweise als drucklose Freispiegelleitung ab. Bei Starkregen vermehrt sich der Zufluss erheblich, in den Leitungen entsteht ein Druckabfluss. Dabei ist ein Rückstau und ein Wasserdruck bis etwa Straßenoberkante möglich.
Die Kellergeschosse liegen in der Regel höher als der Straßenkanal, aber meist unter der Straßenoberkante. Bei einem Stau im Kanal setzt sich dieser über die Hausanschlussleitung fort und bewirkt Wasseraustritte aus allen ungesicherten Installationseinrichtungen wie Bodeneinläufe (Gully), Waschbecken, Waschmaschinenabläufen, Bäder und WC´s.
Viele Geschädigte nehmen zunächst an, dass ein Kanal, der einen Rückstau in ihrem Keller verursacht, zu klein bemessen sei. Mischwasserkanäle führen das Niederschlags- und Schmutzwasser in einer gemeinsamen Leitung ab. Dabei überwiegt die Menge des Niederschlagswassers und bestimmt weitgehend die Größe des Kanals.
Der Kanal kann jedoch nicht nach dem stärksten Regen bemessen werden, der jemals in dem Gebiet auftreten kann.
Die Kanalisation wird nach einem sogenannten „Berechnungsregen“ bemessen, der gebietsmäßig festgelegt ist. Dieser Berechnungsregen ist ein Starkregen, der aber ein oder mehrere Male im Jahr überschritten werden kann.
Bei der Überschreitung des Berechnungsregens kann der Kanal nicht, wie bei Normalregen vorgesehen, als druckloser Freispiegelkanal laufen, sondern es entsteht ein Druckabfluss mit dem schon erwähnten Stau und einer Drucklinie bis etwa Straßenoberkante. Wasser kann sich demnach auch über kürzere Zeit auch auf Straßen und Hofflächen ansammeln, weil es während des Starkregens nicht sofort in die Straßeneinläufe einfließen kann. Dieser kurzzeitige Druckabfluss mit Rückstau ist kein Mangel eines Kanals. Der Kanal ist somit in dieser Art nicht zu klein bemessen.
Es würden aber bei einem derartigen Rückstau alle Keller über die Hausanschlussleitungen überflutet werden. Daher sind Sicherungs- und Schutzmaßnahmen notwendig. Eine Sicherung der Keller ist mit den heutigen technischen Mitteln einfach und mit geringen Kosten möglich. Die Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den Regelungen in der gemeindlichen Entwässerungssatzung und aus der bereits seit den sechziger Jahren gültigen DIN 1986 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke). Die wichtigsten Vorschriften sind folgende:
Alle Wasserablaufstellen in einem Gebäude oder Grundstück, die unterhalb der Rückstauebene, also in der Regel unter Straßenoberkante liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden. Dies sind Bodeneinläufe (Gully), Waschbecken, Waschmaschinenabläufe u. ä. Die Sicherungen bestehen aus einem Rückstauschieber, der von Hand zu bedienen ist und immer geschlossen sein muss. Nur bei Abgabe von Abwasser darf der Schieber geöffnet werden und ist anschließend wieder zu verschließen. Es werden auch Rückstaudoppelverschlüsse verwendet, die zusätzlich zu dem Schieber eine Klappe besitzen, die einen selbsttätigen Verschluss bewirkt.
Bei den Vorsprachen von Bürgern nach den Starkregenereignissen war zum Teil festzustellen, dass zwar der Bodeneinlauf in im Keller liegenden Waschküchen mit einer Rückstausicherung versehen war, aber trotzdem Wasser über den Kanal in die Keller eingedrungen war. Dabei waren hauptsächlich zwei Ursachen auszumachen:
Die Rückstausicherungen gehören zur Hausinstallation und sind vom Hauseigentümer einzubauen. Wenn diese Rückstausicherungen richtig eingebaut und bedient werden, verhindern sie eine Überflutung des Kellergeschosses aus dem Kanalanschluss.
Abflüsse in Kellerräumen, die dauernd in Betrieb sein müssen, z. B. bei gewerblichen Anlagen oder WC-Anlagen, können nicht mit Rückstauverschlüssen gesichert werden, sondern müssen mit einer Hebeanlage (Pumpe) entwässert werden. Diese Abwässer werden in einem wasser- und gasdichten Behälter gesammelt und mit einer Pumpe über die Rückstauebene gehoben.
4. Rückstau aus Drainagen
Bei zeitweise hochstehendem Grundwasser oder bei Sickerwasser im Bereich eines Kellergeschosses in schwer durchlässigen Böden, sind die Kellergeschosse gegen Eindringen von Wasser durch Wände und Böden zu sichern. Diese Sicherung erfolgt durch eine wasserdichte Kellerkonstruktion (Wannenkonstruktion) und/oder durch eine Drainage um das Gebäude, die das Wasser außerhalb des Kellers dauernd unter die Höhe des Kellerfußbodens absenkt.
Eine Einleitung dieser Drainagen in einen Mischwasserkanal ist nicht zulässig und auch technisch falsch. Wie bereits ausgeführt wurde, ist bei jedem Mischwasserkanal ein Rückstau möglich und wahrscheinlich. Dieser Rückstau führt insbesondere dann zu Problemen, wenn die Drainage an Kellerwänden entlang unter Lichtschächten geführt wurde. Lichtschächte haben in der Regel zum Erdreich hin eine Öffnung, durch die im Normalfall eindringendes Regenwasser im Boden versickern kann. Erhält eine unter einem Lichtschacht geführte Drainage, die unzulässigerweise an den Kanal angeschlossen ist, einen Rückstau, wird das rückstauende Wasser von unten her in die Öffnungen der Kellerlichtschächte gedrückt und dringt über meist nicht ganz dicht abschließende Kellerfenster in den Keller ein.
Diese Problematik kann auch entstehen, wenn die Drainage an einen Sickerschacht angeschlossen ist, in den auch Dachniederschlagswasser eingeleitet wird. Auch hier kann bei einem Starkregenereignis ein Rückstau entstehen, weil der Dachwasserablauf zeitweise wesentlich stärker ist als die Sickerleistung des Sicker-schachts.
Es empfiehlt sich daher, Drainagen an separate und ausreichend dimensionierte Sickerschächte anzuschließen und diese auch zu warten.
Mögliche Abhilfemaßnahmen sind hier jeweils im Einzelfall zu prüfen.
5. Wassereinsickerungen über Kellerwände und -böden
Insbesondere bei älteren Gebäuden ist nicht selten ein Eindringen von Wasser in den Keller festzustellen, obwohl der Kanalanschluss durch Rückstausicherung geschützt ist und auch über die Lichtschächte kein Oberflächenwasser eindringt.
Hier ist bei zeitweise hochstehendem Grundwasser häufig eine Durchfeuchtung von Kellerböden und/oder Kellerwänden festzustellen, insbesondere am Übergang (Fuge) von der Bodenplatte zur aufsteigenden Wand. Dies ist auf eine fehlerhafte Konstruktion des Kellergeschosses bzw. eine fehlerhafte Bauausführung zurückzuführen.
Abhilfemaßnahmen sind auch hier grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden.
6. Erneuerbarkeit und Wiederherstellbarkeit nach dem Hochwasser
Nach einer Überschwemmung muss vom Hauseigentümer/-bewohner für die Instandsetzungsarbeiten sehr viel Zeit und Geld investiert werden. Die überfluteten Räume müssen leergepumpt und getrocknet werden; Wand- und Deckenbeläge sind meist stark beschädigt und bedürfen einer Reinigung oder einer Erneuerung. Bei Verwendung von wasserbeständigen Baustoffen kann der Reinigungs- bzw. Reparaturaufwand minimiert werden.
Darüber hinaus sollten im Rauminneren Wasserdampfsperren (z. B. reiner Zementputz) und saugende Materialien (z. B. Teppichböden, Dämmstoffe aus Mineralwolle), durch geeignete Baustoffauswahl vermieden werden. Geeignete Wandbekleidungen sind z.B. mineralische Putze auf Basis von Zement oder hydraulischen Kalken, die mit einem Farbanstrich versehen werden können.
Bei einer intensiven Lüftung begünstigen wasserabweisende und wasserdampfdurchlässige Materialien die Austrocknung des Mauerwerks und Verringern die Gefahr der Schimmelbildung.
Beispiel wasserbeständige – nicht wasserbeständige Baumaterialien:
Verwendungsbereich | Nicht Wasserbeständige Baustoffe | Wasserbeständige Baustoffe |
---|---|---|
Außenwandbekleidungen |
|
|
Wände |
|
|
Fenster / Türen |
|
|
Innenwandbekleidungen |
|
|
Bodenbeläge |
|
|
7. Außenanlagen
Wie auch das Gebäude selbst sind die zugehörigen Außenanlagen hochwassersicher zu planen. Hierunter fallen Gärten, Zuwegungen, Garagen und Stellplätze, Grundstückumschließungen sowie alle in diesem Bereich befindlichen ober- und unterirdischen Einrichtungen und Installationen.
Für Garagen gelten die gleichen Ausführungsgrundsätze wie für Gebäude. Sie sind vorzugsweise aus wasserbeständigen Baustoffen herzustellen. Elektrische Einrichtungen und Installationen sollten mit ausreichendem Bodenabstand angebracht werden. Hochwassergefährdete Garagen sollten nicht dauerhaft z.B. als Abstellraum benutzt werden.
Zäune, Hecken, Komposter, Holzlager, etc. dürfen nicht im Einzugsgebiet errichtet werden.
Mülltonnen sowie andere nicht ausreichend verankerte Gegenstände sind im Hochwasserfall abzusichern.
Hochwasserschutz für Fenster und Türen
Firma
WHS Hochwasserschutz-Systeme
Anton-Bauerstr. 7, 89331 Burgau
Tel.: 08222 41 38 37, Mobil: 0170 1638637
Fax: 08222 41 38 36
E-Mail schreiben
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Abschottsystem für Wandöffnungen
Firma
Leonhard KRUG HOCHWASSER - SCHUTZTECHNIK
Unter dem Staffel 1, 78239 Rielasingen
Tel.:/Fax: 07731 51599
E-Mail schreiben
Wasserstauwandsystem, Dammbalkensystem, Fensterschotts
Firma
RS Stepanek OHG
Limburger Straße 78, 65555 Limburg Offheim
Tel.: 06431 95820, Fax: 06431 57143
E-Mail schreiben
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Abdichtungssystem für Türen, Fenster und Abflüsse
Firma
DMZ Hochwasserschutz
Friedrichstraße 7, 66130 Saarbrücken
Tel.: 0681 9474835, Fax: 0681 5895353
Rückstausicherung
Hochschule Wismar
Fachbereich Maschinenbau/Verfahrens- und Umwelttechnik
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Pfeiffer
Postfach 1210
23952 Weimar
Tel.: 03841 212375
E-Mail schreiben
Rückstausicherung
Herr
Ludger Schröder
Barkskamp 35, 48231 Warendorf
Tel.: 02584 934153
- mail "Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail">E-Mail schreiben
Herr
Martin Walbe
Kolpingstr. 13, 34123 Kassel
Tel.: 0561 5108787
Professionelle Sauger für Schlamm und Schmutzwasser
Firma
RÖSSLE Bau- und Natursteine AG
Peter-Hartmann-Str. 23, 87616 Marktoberdorf
Tel.: 08342 2314
Fax: 08342 95482
E-Mail schreiben
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Firma
GSE Lining Technology GmbH
Großmoorring 4, 21079 Hamburg
Tel.: 040 767420
Fax: 040 7674243
E-Mail schreiben
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Firma
Köster GmbH & Co. KG
Friedrichswerk 1-7, 25746 Heide
Tel.: 0481 7970
Fax: 0481 797177
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Pumpen
Firma
SHG Spechtenhauser Hochwasser- und Gewässerschutz
Gewerbestr. 3, 86875 Waal
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Hochwasserschutztüren für Wandöffnungen
Firma
MCB Anlagensysteme GmbH
Am Schornacker 11c, 46485 Wesel
Tel.: 0281 2065700, Fax: 0281 2065707
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Kellerabgangsüberdachungen
Firma
Schmid + Nagel GmbH
Dieselstr. 4, 89331 Burgau
Tel.: 08222 1001, Fax: 08222 2002
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