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Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern (Luftverkehrsteuer) und die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundesfinanzverwaltung (siehe "Weiterführende Links").