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Betriebe, die
an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 VO (EU) 2015/2067.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.