Hauptmenü
- Informationen zu Verwaltungsleistungen
- Unser Dienstleistungsangebot
- Hier finden Sie zahlreiche Freizeitangebote
- Informationen über Bauen und Gewerbe
Die Erlaubnis (Berechtigungsschein) wird nur erteilt
soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist. Die Erlaubnis zur Elekrofischerei kann der Fischereiberechtigte, der Fischereipächter oder der sonst zur Ausübung der Fischerei in vollem Umfang Befugte beantragen. Über die Ergebnisse der Elektrofischerei sind Aufzeichnungen zu führen.
Der Berechtigungsschein wird befristet und in stets widerruflicher Weise für bestimmte Gewässer erteilt.