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Renten im Rahmen des Lastenausgleichs (Kriegsschadenrente) werden nur auf Antrag, der beim Ausgleichsamt einzureichen ist, bewilligt.
Die Antragsschlussfrist hierfür endete am 30.06.2000. Für die Leistungsgewährung ist mit Wirkung vom 01.10.2006 das Bundesausgleichsamt zuständig.
Siehe auch Antragstellung auf Sozialleistungen
§§ 234, 287, 312 Lastenausgleichsgesetz
Bundesausgleichsamt