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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung, sofern eine Kiefer- und Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Kieferorthopädische Leistungen werden bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre bezahlt. Zunächst müssen 20 % der Kosten vom Versicherten getragen werden. Ist mehr als ein Kind zur gleichen Zeit in Behandlung, beträgt die Zuzahlung ab dem zweiten Kind 10 %. Der Eigenanteil wird zurückgezahlt, wenn die Behandlung konsequent zu Ende geführt wird. Erwachsene erhalten kieferorthopädische Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei schweren Kiefer- oder Zahnfehlstellungen.
§§ 28, 29 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen