Hauptmenü
- Informationen zu Verwaltungsleistungen
- Unser Dienstleistungsangebot
- Hier finden Sie zahlreiche Freizeitangebote
- Informationen über Bauen und Gewerbe
Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen Gesundheitsschaden erleidet, der über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, hat Anspruch auf Entschädigung; das gilt auch für die Hinterbliebenen eines an Impffolgen Verstorbenen.
Art und Höhe der Leistungen entsprechen denen der Kriegsopferversorgung und -fürsorge (Kriegsopfer, Hilfen für).
§§ 60-64 Infektionsschutzgesetz
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt, Zentrum Bayern Familie und Soziales - Hauptfürsorgestelle