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Der Staat fördert die Schaffung von Mietwohnungen für in der Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende und den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich "Verwandte Themen".
Bitte wenden Sie sich wegen näherer Auskünfte und zur Antragstellung an die dort genannten zuständigen Behörden.