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Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. In Bayern ist die Überwachung der Futtermittel am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz angesiedelt. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz.Â
Zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist die Regierung von Oberbayern, die diese Aufgabe zentral für ganz Bayern übernimmt. Ihre Hauptaufgaben sind