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Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sowie des Landesamts für Umwelt ist es darauf hinzuwirken, dass bei der Anwendung von Röntgenstrahlung, die Strahlenbelastung von Beschäftigten, Ärzten und Patienten so gering wie möglich gehalten wird.
Die Gewerbeaufsicht und das Landesamt für Umwelt
Beim Betrieb von medizinisch-technischen Geräten ist es Aufgabe des Betreibers dafür zu sorgen, dass weder Anwender noch Patienten durch den Betrieb der Medizinprodukte gefährdet werden. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Betriebsvorschriften und der sicherheitstechnischen Kontrollen durch den Betreiber für den Einsatz von medizinisch-technischen Geräten, wie z. B. Ultraschallgeräten, medizinischen Lasern, Infusionspumpen aber auch von elektrisch verstellbaren Pflegebetten, die ebenfalls unter den Begriff der medizinisch-technischen Geräte fallen.