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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Zuzahlungen maximal bis zu der vom Einkommen abhängigen Belastungsgrenze zu leisten. Wer diese Grenze erreicht hat, wird für den Rest des Kalenderjahres von allen Zuzahlungen befreit.
Für Zahnersatz gelten besondere Härtefallgrenzen (Belastungsgrenze).
§§ 55, 61, 62 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen