Markt Diedorf

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Wichtige Neuregelungen

Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen müssen immer separat schriftlich beantragt und begründet werden (sonst kein Anspruch auf Berücksichtigung im Rahmen der Baugenehmigung)

Zur Vorlageberechtigung (Statik, Brandschutz)
(ggfs. Rücksprache beim Landratsamt erforderlich, im wesentlichen Art. 61 und 62 BayBO 2008)

Neu ist auch, dass teilweise die Fachbehörden durch den Bauhherrn selbst vorab eingeschaltet werden können/sollten (auch hierzu wird eine Rücksprache beim Markt oder dem Landratsamt empfohlen)

HINWEIS:
Nicht jedes "verfahrensfreie Vorhaben" kann ohne jede schriftliche Beantragung durchgeführt werden - häufig sind noch Einzelvorschriften zu beachten.

Das Landratsamt oder der Markt Diedorf erteilt Ihnen gerne Auskunft, ob bei sogenannten "verfahrensfreien Vorhaben" eine zusätzliche Befreiung, Ausnahme oder Abweichung von weiteren Einzelbauvorschriften erforderlich wird und beraten Sie gerne, welche Anträge ggfs. erforderlich sind.

Formulare und Links

  1. Allgemeine Rechsgrundlagen/Internet
    Ãœbersicht
    Einzelvorschriften
  2. Bauantragsformulare (einschl. Kriterienkatalog gem.  § 15 BAUNVO)
  3. Ãœbersichtsseiten - Bauvorlageberechtigung
    Brandschutz
    Statik
  4. Muster - Anlage für Antrag auf Ausnahme, Abweichung oder Befreiungen im Rahmen eines Gesamtbauvorhabens
  5. Anträge auf isolierte Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen, bei im Übrigen verfahrensfreien Vorhaben/sonstige Anträge (Online-Service/Formulare)

Ãœbersicht - Bauvorlagen

  • 1 x amtlicher Lageplan M 1:1000 (1-fach) mit Nachbarverzeichnis, max. 6 Monate alt, erhältlich beim Vermessungsamt Augsburg, Fronhof 12, 86152 Augsburg oder nur Lageplan erhältlich beim Markt Diedorf
  • 3-fach:
    Vordruck Bauantrag und Vordruck Baubeschreibung (auch im Fachhandel erhältlich oder hier.
    Neu: Beantragung der erforderlichen Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen gesondert erforderlich, mit Begründung (Muster)
  • gezeichneter Lageplan (Kopie vom Originallageplan) M 1:1000, mit gegenwärtigem Stand der Bebauung und mit den nach der Bauvorlagenverordnung notwendigen Eintragungen (z. B. vermaßter Grundriss, Stellplätze, Spielplatz, Abstandsflächen ect.)
  • Stellplatznachweis - Neu: Berechnung lt. GaStellV = Neue Verordnung, oder Bebauungsplan - beim Markt Diedorf erhältlich
  • Bauzeichnungen M1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zur Nutzung
  • Höhenangaben (auszugsweise, ggfs. nach Rücksprache) insbesonders:
    - Anschnitt der vorhandenen und der geplanten Geländeoberpläche
    - die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens mit Bezug auf das Höhenbezugssystem (Höhenangaben an den Gebäudeecken im Grundriss und im Schnitt, sowie an den Grundstücksgrenzen
    - die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der geplanten Geländeoberfläche
    - die Wandhöhe im Sinn des Art. 6 Abs. 4 BayBO (von der natürlichen Oberfläche)
    - die Ansichten der geplanten baulichen Anlage mit dem Anschluss an Nachbargebäude (Teilskizze v. Baukörper) insbesondere bezüglich der vorhandenen und geplanten Geländeoberfläche - besonders bei schwierigen topografischen Verhältnissen
    -exakte Wand- und Kniestock- Firsthöhe u.a. - nach den Vorgaben zur Darstellung lt. Bebauungsplan in überplanten Ortsbereichen
  • Baumbestandsplan - insbesondere bei zu beseitigendem Baumbestand
  • Freiflächenplan - nach Bedarf
  • Entwässerungspläne  
  • Nachbarbeteiligung ist stets vorab erforderlich, auf Antrag wird die erstmalige Nachbarbeteiligung vom Markt übernommen (z.B. wenn Nachbarn weiter weg wohnen) - eine abschließende Zustellung des Genehmigungsbescheids an Nachbarn (sofern zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Unterschriften vorliegen) ist gebührenpflichtig

Info

Weitere Informationen

Bauberatung

Ansprechpartner/in beim Markt Diedorf:
Bauanträge/Bauvorschriften Herr Hafner Tel.: 08238 3004-43
Entwässerungspläne Herr Kroker Tel.: 08238 3004-47

Bauleitplanung

Unser Bauverwaltungsamt informiert Sie gerne zu anstehenden Projekten.
Tel.: 08238 3004-42, E-Mail schreiben

Kontakt

Lindenstr. 5
86420 Diedorf

08238 3004 - 0

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